Michael Schmitz - Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Brühl bei Köln

Pflichtteilsansprüche

Sie wollen Pflichtteilsansprüche geltend machen?
Ich berate Sie gerne bei allen Fragen und Problemen rund um Erbauseinandersetzungen, z.B. mit Ihren Geschwistern, Kindern oder Stiefkindern.

Grundsätzlich kann jeder durch ein Testament oder einen Erbvertrag über sein Vermögen frei verfügen. Er kann dadurch auch Dritte von ihrem bestehenden Erbrecht ausschließen, z.B. durch Enterbung. Das Pflichtteilsrecht regelt jedoch, dass den nächsten Angehörigen ein sog. Pflichtteil zusteht, sie also "nicht leer ausgehen".

Insbesondere auf diesem Gebiet ist eine kompetente anwaltliche Beratung nötig, da aktuelles Fachwissen nötig ist, wie es Ihnen ein durch regelmäßige Fortbildungen geschulter Fachanwalt in besonderem Maße bieten kann.

Das Pflichtteilsrecht sowie die Regeln für eine Enterbung wurden mit einer Erbrechtsreform, die am 1. Januar 2010 in Kraft trat, geändert. Eine etwaige Verjährung ist zu beachten. Die Verjährungsregelungen für erbrechtliche Ansprüche wurden ebenfalls geändert.
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