
Ansprüche
Geht es um Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber Eltern?
Gibt es einen Sorgerechtsstreit, und wollen Sie nach einer Scheidung das Sorgerecht beantragen (was für Väter und Mütter unterschiedlich zu beurteilen ist)?
Geht es um Vermögensauseinandersetzungen?
Bei allen Problemen rund um familienrechtliche Ansprüche vertrete ich als Fachanwalt für Familienrecht konsequent Ihre Interessen. Dabei ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll, um weiteren Problemen vorzubeugen – zu denken ist etwa immer an eine Verjährung.Zugewinnausgleich & Versorgungsausgleich
Für die Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder Versorgungsausgleich stehe ich Ihnen zur Verfügung.Im Bereich des Versorgungsausgleichs berate ich Sie über Ihre Rechte und Abänderungs- bzw. Gestaltungsmöglichkeiten.
Sorgerecht
Grundsätzlich bleibt es auch nach der Ehescheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht, was bedeutet, dass beide Elternteile gemeinsam über die Belange des Kindes entscheiden. Nur wenn dies nicht möglich ist oder sich herausstellt, dass eines der Elternteile in (Teil-)Bereichen der elterlichen Sorge, etwa dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, nicht zur Ausübung in der Lage ist, wird unter Umständen ein Teil der elterlichen Sorge auf eines der beiden Elternteile übertragen. Es kann zu einem Sorgerechtsentzug kommen.Unterhaltsansprüche
Das Gesetz enthält mehrere Regelungen für die Unterhaltsansprüche, so dass es einer konkreten Überprüfung bedarf, ob Sie einen Anspruch auf Unterhalt haben. In einem Erstberatungsgespräch gebe ich Ihnen gerne eine erste Einschätzung darüber, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
© 2008 - 2012 Rechtsanwalt Michael Schmitz - Tel. +49 (0) 2232 - 945 33-0
Ihr Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht in 50321 Brühl bei Köln
www.anwalt-m-schmitz.de
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