Michael Schmitz - Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Brühl bei Köln

Beratung bei Eheverträgen

Durch die Heirat treten eine Vielzahl von gesetzlichen Rechtsfolgen und Regelungen ein, die im Normalfalle die Rechte und Pflichten der Ehegatten ausreichend und umfassend bestimmen. Es gibt jedoch besondere Situationen und Interessenlagen, bei welchen die Errichtung eines Ehevertrages durchaus sinnvoll, wenn nicht gar notwendig ist.

Ehevertrag für selbständige Unternehmer

Empfehlenswert ist die Errichtung eines Ehevertrages für selbständige Unternehmer, da eine Scheidung vor Allem für Selbständige z.B. mit einer Arztpraxis oder einem eigenen Betrieb die Existenz insgesamt bedrohen und darüber hinaus die Angestellten des Unternehmers mit in eine Existenzkrise ziehen kann.
Gemeinsam können wir eine Lösung erarbeiten, die fair für Ihren Ehepartner ist, insbesondere aber auch sicherstellt, dass im Falle einer Scheidung nicht gleichzeitig auch die Existenz Ihres Unternehmens auf dem Spiel steht.

Ehevertrag für Ehegatten mit sehr unterschiedlichem Einkommen oder Alter

Ein Ehevertrag sollte auch dann abgeschlossen werden, wenn beispielsweise die Ehegatten ein sehr unterschiedliches Einkommen oder Alter haben oder einer der Partner sehr vermögend ist. In diesen Situationen kann ich Ihnen helfen, eine individuelle Lösung zu finden, die einerseits den besonderen Gegebenheiten Rechnung trägt, aber andererseits den Ehepartner nicht überdurchschnittlich schlechter stellt (was den Vertrag ansonsten nichtig machen würde).

Ehevertrag für Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit

Auch Partner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sollten einen Ehevertrag schließen, in dem festgelegt ist, welches nationale Recht im Falle der Trennung oder Scheidung gelten soll. Hier kann ich Sie bzgl. der entsprechenden Unterschiede und Konsequenzen beraten.

Ist es ratsam, für die Erstellung eines Ehevertrages ein Muster oder eine Vorlage zu verwenden?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Ehevertrag grundsätzlich bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden muss. Zur Vorbereitung einer solchen Beurkundung ist die anwaltliche Beratung sinnvoll.

Die Verwendung von allgemein gehaltenen Mustern, Vorlagen und Vordrucken aus dem Internet oder aus der Ratgeberliteratur hat den großen Nachteil, dass keine Abstimmung auf Ihre individuellen Möglichkeiten stattfinden kann, und dass Sie sich nicht sicher sein können, ob es ein seriöses und aktuelles Muster ist.

Kann ein geschlossener Ehevertrag abgeändert werden?

Ändern sich die Lebensverhältnisse, sollte auch ein bereits geschlossener Ehevertrag regelmäßig angepasst werden. Dies kann im Einvernehmen der Eheleute jederzeit geschehen. Gerne prüfe ich, ob Ihr Ehevertrag noch den Zielvorstellungen entspricht oder eine Anpassung Ihres Ehevertrages ratsam ist.

Kann ich einen für mich nachteiligen Ehevertrag anfechten?

Oftmals stellt sich nach der Trennung heraus, dass einer der Ehepartner durch einen bestehenden Ehevertrag unangemessen benachteiligt wird. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, sich auf die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen zu berufen und Ihre Ansprüche (z.B. Unterhalt) durchzusetzen. Ich prüfe Ihren Ehevertrag auf seine Wirksamkeit hin und setze Ihre Ansprüche außergerichtlich oder notfalls gerichtlich durch.
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