Michael Schmitz - Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Brühl bei Köln

Scheidungsverfahren

Steht bei Ihnen eine Trennung oder Ehescheidung an? Wollen Sie Unterhaltsansprüche geltend machen oder abwehren? Wollen Sie um das Sorgerecht für Ihre Kinder kämpfen? Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung konsequent in allen Fragen rund um Ehe und Familie.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige Fragen über das Scheidungsverfahren. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs werde ich Ihnen erläutern, was in Ihrem speziellen Fall zu beachten ist, welche Rechte Sie haben, welche Rechte Ihr Ehepartner geltend machen kann, und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt.

Was ist eine Scheidung?

Eine Scheidung ist eine gerichtliche Auflösung der Ehe aus Gründen, die nach der Eheschließung eingetreten sind (im Unterschied zur Eheaufhebung).

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich scheiden lassen?

Die Scheidung einer Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Einziger Scheidungsgrund ist das "Scheitern der Ehe". Drei Scheidungsmöglichkeiten sind zu unterscheiden:
  1. Der häufigste Fall ist, dass beide Ehegatten die Scheidung wünschen und seit einem Jahr getrennt leben.

  2. Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, genügt es, wenn nur ein Ehegatte die Scheidung wünscht. Einen Beweis für das "Scheitern der Ehe" bedarf es dann nicht.

  3. Wünscht nur ein Ehegatte die Scheidung, ist diese bereits nach einem Jahr möglich, wenn dem Gericht das "Scheitern der Ehe" nachgewiesen werden kann. Ist die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, unzumutbar, kann die Ehe auch geschieden werden, wenn die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt leben.

Brauche ich zwingend einen Anwalt?

Wollen Sie selbst Antrag auf Ehescheidung stellen, müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Wollen Sie hingegen dem Scheidungsantrag, den Ihr Ehepartner stellt, lediglich zustimmen, müssen Sie sich nicht anwaltlich vertreten lassen. Sie können in diesem Fall jedoch keinerlei Prozesshandlungen vornehmen, z.B. Anträge (etwa wegen Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich o.ä.) stellen oder Vergleiche bei Gericht abschließen. Entgegen landläufiger Meinung kann ein Rechtsanwalt niemals beide Eheleute gleichzeitig vertreten, auch wenn diese sich über alles einig sind.

Wie ist der Ablauf eines Scheidungsverfahrens?

  • Das Scheidungsverfahren wird mit der Einreichung des Scheidungsantrages durch einen Anwalt eingeleitet.

  • Im Scheidungsverfahren wird lediglich der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) geklärt. Die dafür erforderlichen Auskünfte holt das Gericht bei den Rentenversicherern ein. Dies nimmt meist mehrere Monate in Anspruch.

  • Liegen die Auskünfte vor, wird der Termin für die Ehescheidung bestimmt, in dem Sie und Ihr Ehepartner zu den Scheidungsvoraussetzungen und den Rentenansprüchen angehört werden. In diesem Termin ergeht üblicherweise auch das Scheidungsurteil.

Außer dem Versorgungsausgleich werden weitere Scheidungsfolgen (z.B. Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht) im Scheidungsverfahren nicht automatisch geregelt. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir ich Ihnen aber, diese Scheidungsfolgen rechtzeitig und verbindlich zu klären. Sind Sie und Ihr Ehegatte sich einig, kann dies außergerichtlich, z.B. durch Ehevertrag, erfolgen. Kann keine Einigung gefunden werden, besteht die Möglichkeit, die Scheidungsfolgen gerichtlich klären zu lassen. Gerne berate und begleite ich Sie während des Scheidungsverfahrens und stehe Ihnen bei Fragen in allen Phasen des Verfahrens zur Verfügung.
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